Doktorandenstipendien Programm: Doktorandenstipendien im Rahmen des Gemeinsamen Hochschulsonderprogramms III von Bund und Ländern Art: zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland Kriterien: Für Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Zusammenhang mit einer Promotion in Deutschland stehen. Die Bearbei-tung im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen. Die Bewerber müssen einen deutschen Hochschulabschluß oder vergleichbare Qualifikationen nachweisen, die zur Promotion an einer deutschen Hochschule berechtigen. Höchstalter: in der Regel 28 Jahre. Für die Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes sind die Bewerber selbst verantwortlich, diese muß bei Antragstellung abgeschlossen sein. Frist: Bewerbungen für Kurzstipendien (bis zu 6 Monaten) sind jederzeit möglich, müssen jedoch mind. 3 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erfolgen. Bewerbungen um Langzeitstipendien: Europa, GUS, Nordamerika: 15. März, Juni, November Afrika, Asien, Australien/Neuseeland, Lateinamerika: 31. März, 30. November Quelle: Ausschreibung vom Dez. 1996, einsehbar bei Frau Rosenhayn, Tel.: 74210 Infos: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, Tel.: 0228/882-0, Fax: 0228/882-444 *****